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12.06.2006 | Steuerberaterrecht
2. Einbeziehung von AAB in den Mandatsvertrag Zur Einbeziehung von AAB in den Mandatsvertrag bedarf es einer vertraglichen Abrede. Deren Eigenart besteht darin, dass – im Gegensatz zur Individualvereinbarung (vgl. oben) – die AAB nicht inhaltlich ausgehandelt werden müssen, sondern lediglich ihre Geltung vereinbart wird (§ 305 Abs. 2 BGB). Die sog. Einbeziehungsvereinbarung setzt voraus, dass 1. der Verwender der AAB (Berater) ausdrücklich darauf hinweist, dass er dem Mandatsvertrag seine AAB zu Grunde legen möchte, 2. der Berater dem Mandanten die Möglichkeit verschafft, vom Inhalt der AAB Kenntnis zu nehmen, und 3. der Mandant sein Einverständnis mit der Geltung der AAB des Beraters erklärt; dies ist auch schlüssig möglich, wenn Hinweis (1) und Möglichkeit der Kenntnisnahme (2) dem Vertragsschluss vorangehen. Am besten übergibt der Berater seine AAB bei Vertragsschluss gegen Quittung. Muster: „Ich bestätige, dass Herr StB Werner Müller mich darauf hingewiesen hat, dass dem Auftragsverhältnis seine AAB zu Grunde liegen. Ein Exemplar der AAB habe ich erhalten." Ort, Datum Unterschrift Mandant Wichting ist, dass der Berater auf seine AAB bei Vertragsschuss hinweist und nicht erst bei Erfüllung der geschuldeten Leistung (unzureichend: Übergabe mit der Bilanz; deutlicher Hinweis auf AAB, insbesondere Haftungsbegrenzung, in Bilanz gleichwohl ratsam als Drittschadensklausel; dazu später). Nicht ausreichend wäre ein dem Vertragsschluss nachfolgendes Bestätigungsschreiben (anders: im kaufmännischen Verkehr). Möglich ist aber rückwirkende Einbeziehung der AAB des Beraters in den Mandatsvertrag bei ausdrücklicher Einverständniserklärung des Mandanten. Muster: „Herr StB Werner Müller hat mich darauf hingewiesen, dass dem Auftragsverhältnis seine AAB zu Grunde liegen und diese auch für laufende Angelegenheiten gelten. Ich bestätige den Erhalt eines Exemplars der AAB und bin mit dieser Regelung einverstanden." Ort, Datum Unterschrift Mandant Möglich ist auch eine Haftungsbegrenzung bereits bestehender Mandatsverhältnisse für die Zukunft, etwa durch Vereinbarung anlässlich einer Bilanzbesprechung (mit Aushändigung der AAB gegen Quittung, siehe oben Muster zu Ziff. 3) oder (allerdings weniger beweiskräftig) durch Mandantenrundschreiben. Muster: „Die für den Fall eines Berufsversehens gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung habe ich für alle Mandanten auf 1 Mio. € erhöht. Zugleich teile ich mit, dass meine persönliche Haftung auf diesen Betrag begrenzt ist, ich also für einen evtl. 1 Mio. € übersteigenden Schaden nicht aufkommen werde. Ich nehme an, dass Sie mit dieser Regelung einverstanden sind. Anderenfalls bitte ich, sich mit mir innerhalb der nächsten vier Wochen in Verbindung zu setzen." Ort, Datum Unterschrift Mandant Der Beitrag wird im September 2006 fortgesetzt.
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